EBA欧洲银行-Revised-Guidelines-on-SREP-28EBA-GL-2018-0329_DE_88页_1mb
报告摘要
Zusammenfassung der EBA/GL/2018/03 – Überarbeitete Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüungs- und Bewertungsprozess (SREP) sowie für die aufsichtlichen Stresstests
1. Einhaltung und Meldepflichten
- Status der Leitlinien: Die Leitlinien wurden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 herausgegeben und sind Teil des europäischen Finanzaufsichtssystems.
- Meldepflichten: Die zuständigen Behörden und Finanzinstitute müssen der EBA bis zum 1. April 2019 mitteilen, ob sie den Leitlinien folgen oder nicht. Meldungen sind über das auf der EBA-Website bereitgestellte Formular an
compliance@eba.europa.eumit der Referenz „EBA/GL/2018/03“ zu senden. Bei fehlender Meldung wird davon ausgegangen, dass die Behörde den Anforderungen nicht nachkommt. - Änderung der Einhaltung: Jede Änderung des Einhaltungszustands muss der EBA gemeldet werden.
2. Gegenstand und Anwendungsebene
- Gegenstand: Die Leitlinien ersetzen und ergänzen die ursprünglichen Leitlinien EBA/GL/2014/13.
- Geltung: Die Leitlinien gelten ab dem 1. Januar 2019.
3. Änderungen an den Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den SREP
3.1 Titel und Inhalt
- Der Titel wurde um „und aufsichtliche Stresstests“ erweitert.
- Es wurde ein neuer Absatz hinzugefügt, der die gemeinsamen Methoden für die Durchführung der Stresstests im Kontext des SREP beschreibt.
3.2 Definitionen
- Konsolidierendes Institut: Ein Institut, das sich an konsolidierte Aufsichtsbedingungen hält.
- Risiko-Score: Ein numerischer Wert, der die aufsichtliche Bewertung von Risiken für Kapital, Liquidität und Finanzierung zusammenfasst, einschließlich der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Auswirkungen.
- Score der Überlebensfähigkeit: Ein numerischer Wert, der die Bewertung der Überlebensfähigkeit eines Instituts auf der Grundlage der SREP-Elemente widerspiegelt.
- SREP-Gesamtscore: Ein Gesamtscore, der die Bewertung der vier SREP-Elemente zusammenfasst und zur Beurteilung der Gesamtüberlebensfähigkeit des Instituts dient.
3.3 Bewertung und Scores
- Die zuständigen Behörden sollen Risiko- und Überlebensfähigkeitsscores zuweisen, um die Ergebnisse der Bewertung der Risikokategorien im SREP-Rahmenwerk zusammenzufassen.
- Die Scores sollen auf der Grundlage der aufsichtsbehördlichen Bewertung des inhärenten Risikos und der Qualität des Risikomanagements bestimmt werden.
- Die Bewertung kann entweder getrennt oder kombiniert erfolgen, wobei die Ergebnisse in Tabellen 4 bis 7 sowie 9 und 10 festgelegt sind.
- Tabelle 2 wurde angepasst, um die Bewertungsskala zu erweitern und zu klären.
3.4 Anwendung auf die internen Governance und Kontrollen
- Die Bewertung der internen Governance und der institutsweiten Kontrollen wird im Titel 5 detailliert beschrieben.
- Die Bewertung umfasst Aspekte wie die Struktur des Leitungsorgans, die Unternehmens- und Risikokultur, die Vergütungspolitik, die interne Kontrollen und den Neu-Produkt-Prozess (NPP).
4. Hauptinhalte der Leitlinien
4.1 Bewertung der internen Governance
- Die zuständigen Behörden müssen prüfen, ob die Governance-Regelungen angemessen sind und dem Risikoprofil, dem Geschäftsmodell und der Komplexität des Instituts entsprechen.
- Die Bewertung umfasst auch die Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans und der Schlüsselfunktionen, die Diversität, die Unabhängigkeit und die Transparenz der Governance-Struktur.
4.2 Unternehmens- und Risikokultur
- Die zuständigen Behörden sollen beurteilen, ob das Institut eine solide und transparente Unternehmens- und Risikokultur hat, die dem Risikoappetit und den Geschäftsaktivitäten entspricht.
- Es wird gefordert, dass unabhängige Mitglieder in die Ausschüsse des Leitungsorgans eingebunden werden, um eine breite Perspektive zu gewährleisten.
4.3 Vergütungspolitik
- Die Vergütungspolitik und -praxis müssen den Geschäfts- und Risikostrategien, der Unternehmenskultur und den langfristigen Interessen des Instituts entsprechen.
- Es gibt spezifische Anforderungen zur Identifizierung von Mitarbeitern, die auf das Risikoprofil des Instituts einwirken, sowie zur Festlegung von variablen und fixen Vergütungen.
- Die variable Vergütung darf nicht in Weise angewendet werden, die die Einhaltung der Verordnungen erleichtert.
4.4 Interne Kontrollrahmen
- Die zuständigen Behörden sollen prüfen, ob das Institut über einen angemessenen internen Kontrollrahmen verfügt.
- Die Bewertung umfasst die Schriftlichkeit der Kontrollrichtlinien, die Trennung der Aufgaben, die Wirksamkeit der unabhängigen Kontrollfunktionen und den Austausch von Informationen.
4.5 Innenrevision
- Die Innenrevision muss unabhängig, objektiv und mit ausreichenden Ressourcen und Befugnissen eingerichtet sein.
- Sie wird gemäß nationalen und internationalen Normen des Berufsstandes und in einer vom Leitungsorgan genehmigten Charta definiert.
5. Schlussfolgerungen
- Die Leitlinien zielen darauf ab, einen einheitlichen und transparenten Rahmen für die Bewertung von Finanzinstituten im europäischen Finanzaufsichtssystem zu schaffen.
- Sie legen die Grundlagen für die Bewertung von Risiken und der Überlebensfähigkeit sowie für die Durchführung von Stresstests.
- Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Leitlinien in ihre Aufsichtspraktiken zu integrieren und die Einhaltung regelmäßig zu melden.
- Die Bewertung wird durch die Einbindung von Risikomanagement und Compliance-Verfahren gestützt und dient der Priorisierung von Aufsichtsmaßnahmen und der Planung von Ressourcen.
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