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报告摘要
Zusammenfassung der Empfehlungen zur Qualitätsbewertung von Vermögenswerten
Core Content
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Empfehlungen zur Durchführung von Qualitätsbewertungen von Vermögenswerten (Asset Quality Reviews, AQRs) veröffentlicht. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, eine einheitliche und kohärente Bewertungsmethode für Vermögenswerte im EU-Bankensektor zu fördern, insbesondere in hoch risikobehafteten Kategorien. Die Qualitätsbewertungen sind Teil der Aufsichtsaktivitäten der zuständigen Behörden und sollen die Risikoklassifizierung, Risikovorsorge und die Deckung der Kreditrisiken sicherstellen.
Main Points
- Ziel der Empfehlungen: Die EBA möchte eine einheitliche Bewertungsmethode für Vermögenswerte schaffen, um eine vorsichtige Eigenkapitalausstattung und Rückstellungen zu begünstigen, und die Qualität der Vermögenswerte europaweit zu sichern.
- Anwendungsbereich: Die Empfehlungen gelten für alle in Anhang I genannten zuständigen Behörden, einschließlich der Europäischen Zentralbank und der Aufsichtsbehörden der EWR/EFTA-Staaten.
- Empfehlungen für die zuständigen Behörden:
- Sie sollen alle relevanten Kreditinstitute prüfen, insbesondere solche mit hoher Priorität.
- Die Bewertung sollte auf der Grundlage von Wesentlichkeit und Risiko durchgeführt werden.
- Bewährte Verfahren, wie in Anhang II beschrieben, sind zu berücksichtigen.
- Die Ergebnisse der AQRs müssen der EBA und den Aufsichtskollegien mitgeteilt werden.
- Bewährte Verfahren (Anhang II):
- Datenintegrität, Risikoklassifizierung und quantitative Portfolioanalyse sind zentrale Aufgaben.
- Die zuständigen Behörden sollen die Krediteröffnung und -überwachung, Stundung, Notleidende Kredite und Sicherheiten bewerten.
- Die Risikodeckung und -vorsorge sowie die Bewertung von Sicherheiten sind weitere Schwerpunkte.
- Kommunikationsanforderungen:
- Die zuständigen Behörden müssen bis zum 23.12.2013 bestätigen, ob sie den Empfehlungen folgen.
- Die Ergebnisse der AQRs müssen bis zum 31. Oktober 2014 abschließend gemeldet werden.
- Die Berichterstattung sollte quantitative und qualitative Aspekte abdecken, wie z. B. Risikoklassifizierung, Stundung, Notleidende Kredite, Rückstellungen und Deckungsquoten.
- Kooperation mit Aufsichtskollegien:
- Bei grenzübergreifenden Aktivitäten der Banken sind die Aufsichtskollegien beteiligt.
- Die Ergebnisse der AQRs werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) weitergeleitet und diskutiert.
Key Information
- Kohärenz und Harmonisierung: Die Empfehlungen fördern eine kohärente und harmonisierte Praxis der AQRs, um Zweifel an der Qualität der Vermögenswerte zu beseitigen.
- Flexibilität: Die Empfehlungen bieten Flexibilität, da die zuständigen Behörden selbst entscheiden, welche Banken und Kreditkategorien priorisiert werden.
- Transparenz: Die Ergebnisse der AQRs werden transparent kommuniziert und der EBA sowie den Aufsichtskollegien mitgeteilt.
- Einhaltung: Die Einhaltung der Empfehlungen muss bestätigt werden. Bei Nichteinhaltung sind Begründungen erforderlich.
- Zielgruppe: Die Empfehlungen gelten für alle EU-Banken, die von den zuständigen Behörden als relevant angesehen werden.
Anhang I – Liste der zuständigen Behörden
- Belgien: Banque Nationale de Belgique
- Bulgarien: Balgarska Narodna Banka
- Dänemark: Finanstilsynet
- Deutschland: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Estland: Finantsinspektsoon
- Finnland: Finanssivalvonta
- Frankreich: Autorité de Contrôle Prudentiel
- Griechenland: Trapeza tis Ellados
- Irland: Central Bank of Ireland
- Italien: Banca d'Italia
- Kroatien: Hrvatska Narodna Banka
- Lettland: Finansu un Kapitala Tirgus Komisija
- Lithuen: Lietuvos Bankas
- Luxemburg: Commission de Surveillance du Secteur Financier
- Malta: Malta Financial Services Authority
- Niederlande: De Nederlandsche Bank
- Österreich: Finanzmarktaufsicht
- Polen: Komisja Nadzoru Finansowego
- Portugal: Banco de Portugal
- Rumanien: Banca Națională a României
- Schweden: Finansinspektionen
- Slowakei: Národná banka Slovenska
- Slowenien: Banka Slovenije
- Spanien: Banco de España
- Tschechische Republik: Česká národní banka
- Ungarn: Magyar Nemzeti Bank
- Vereinigtes Königreich: Prudential Regulation Authority
- Zypern: Zentralbank Zyperns
Anhang II – Bewährte Verfahren
- Datenintegrität: Prüfung der Datenqualität, korrekte Risikoklassifizierung und quantitative Portfolioanalyse.
- Segmentierung: Untersuchung der Segmentierung von Krediten und Sicherheiten.
- Stundung: Bewertung der Stundungspraxis, Rückstellungen und Systematik der Berichterstattung.
- Notleidende Kredite: Analyse des Umgangs mit notleidenden Krediten und Zahlungsrückständen.
- Sicherheiten: Bewertung der Verwaltung und Beurteilung von Sicherheiten, einschließlich ihrer Validierung.
- Risikodeckung und -vorsorge: Prüfung der Rückstellungen und der Deckungsquoten in verschiedenen Segmenten.
- Ressourcen: Angemessene Ressourcen sind für die Durchführung der AQRs erforderlich.
- Berichterstattung: Die Berichte sollen sowohl quantitativ als auch qualitativ sein und die relevanten Aspekte der Bewertung abdecken.
Durchführung mit Aufsichtskollegien
- Phase 1: Konsolidierende Behörden informieren die Aufsichtskollegien über den AQR und erörtern die Auswahl der zu bewertenden Kategorien.
- Phase 2: Bei Bedarf können Sachverständige der nationalen Aufsichtsbehörden hinzuziehen werden.
- Phase 3: Die Ergebnisse werden an die Kollegien weitergeleitet und diskutiert, um eine koordinierte Aufsichtsstrategie zu entwickeln.
Einhaltung der Empfehlungen
- Die zuständigen Behörden müssen die Einhaltung der Empfehlungen bestätigen.
- Bei Nichteinhaltung sind Begründungen erforderlich.
- Die Bestätigung muss per E-Mail an
compliance@eba.europa.eumit der ReferenzEBA/Rec/2013/04gesendet werden. - Andere Kommunikationswege werden nicht anerkannt.
Fazit
Die Empfehlungen der EBA dienen der Verbesserung der Qualitätssicherung im Bankensektor der EU und fördern eine einheitliche, kohärente und transparente Bewertungsmethode für Vermögenswerte. Sie bieten eine strukturierte Vorgehensweise für die zuständigen Behörden und ermöglichen eine effektive Zusammenarbeit mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) sowie mit nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden.
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